Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Lieferungen und Leistungen der RPM Gebäudemonitoring GmbH ab 28. Oktober 2025.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der RPM Gebäudemonitoring GmbH ab 28. 10. 2025. Die Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes durch die RPM Gebäudemonitoring GmbH gelegten Angebotes und jedes mit ihr abgeschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt. Abweichungen sind ausnahmsweise nur wirksam, wenn sie die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
2. Angebote
Angebote der RPM Gebäudemonitoring GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Angebotsunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die RPM Gebäudemonitoring GmbH behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen vor. Auf Ersuchen sind sämtliche Kopien, auch elektronische, unverzüglich zu vernichten bzw. zu löschen.
Vorbestellungen, Interessensanmeldungen und Demo-Anfragen über die TimbCase-Landingpage stellen kein verbindliches Angebot und keinen Vertragsabschluss dar.
3. Vertragsabschluss
Der einzelne Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die RPM Gebäudemonitoring GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat und diese dem Käufer zugegangen ist oder eine Lieferung an den Spediteur übergeben wurde. Nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen und Nebenvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Die RPM Gebäudemonitoring GmbH ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) zu erbringen.
4. Preise
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. ab Lager der RPM Gebäudemonitoring GmbH exklusive Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer, welche zusätzlich dem Käufer verrechnet werden. Fallen im Land des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung Steuern oder sonstige Abgaben an, sind diese vom Käufer allein zu tragen.
Die Preise sind immer in Euro und basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages. Treten zwischen Abschluss des Einzelvertrages und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen oder sonstige Mehrkosten ein, erhöhen sich die abzurechnenden Preise entsprechend, außer zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 2 Monate.
5. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der von RPM Gebäudemonitoring GmbH unterfertigten Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn spätestens bei Ablauf die Lieferung das Werk bzw. das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Verzögert sich die Lieferung durch nicht von RPM Gebäudemonitoring GmbH zu vertretende Umstände, wie z. B. Arbeitskonflikte, Brand, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gilt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist als vereinbart. Für eine unverschuldete oder nur leicht fahrlässig verursachte Lieferverzögerung haftet RPM Gebäudemonitoring GmbH nicht.
Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer hat die RPM Gebäudemonitoring GmbH ihre Vertragspflichten erfüllt und geht die Gefahr auf den Käufer über.
6. Zahlung
Die Zahlung hat, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist, vor Lieferung der Ware netto auf die von RPM Gebäudemonitoring GmbH bekannt gegebene Zahlstelle zu erfolgen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die RPM Gebäudemonitoring GmbH nach ihrer Wahl berechtigt:
- Sie besteht auf Erfüllung des Vertrages oder tritt nach Setzung einer Nachfrist von 7 Banktagen vom Vertrag zurück.
- Sie schiebt die Erfüllung eigener Verpflichtungen bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen auf.
- Sie verrechnet ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p. a. zuzüglich Umsatzsteuer.
- Sie stellt vorprozessuale Kosten, insbesondere tarifmäßige Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung.
7. Nutzung der Flint Plattform
Die Auswertung der mit TimbCase erfassten Messwerte erfolgt über die Flint Plattform. Umfang, Laufzeit und Bedingungen der Plattformnutzung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Messwerte und Auswertungen ersetzen keine gutachterliche Beurteilung; die Bewertung und die daraus abgeleiteten baulichen Entscheidungen obliegen dem Vertragspartner.
8. Gewährleistung
Generell haftet die RPM Gebäudemonitoring GmbH für etwaige Mängel nur bis zum gesetzlich unabdingbaren Mindestausmaß. Die RPM Gebäudemonitoring GmbH leistet für die Mängelfreiheit der Ware grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe der Ware an den Frachtführer Gewähr.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Überwachung mittels Feuchtigkeitsüberwachungssystemen bei physikalischen Veränderungen Alarm auslösen kann. Fehl- und/oder Täuschungsalarme können nicht ausgeschlossen werden und sind von der RPM Gebäudemonitoring GmbH nicht zu verantworten. Generell ist jede Haftung für Schäden und Folgeschäden auf Grund von Mess-, Detektions- und/oder Interpretationsfehlern ausgeschlossen.
Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt nach Wahl von RPM Gebäudemonitoring GmbH durch Reparatur des Kaufgegenstandes, Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch der Ware oder Preisminderung. Durch die Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein.
9. Haftung
RPM Gebäudemonitoring GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können und nur im gesetzlichen Mindestrahmen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für den Ersatz von Folgeschäden, für nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Entschädigungsansprüche Dritter wird ausgeschlossen.
10. Allgemeines, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Käufer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die RPM Gebäudemonitoring GmbH seine personenbezogenen Daten in Erfüllung von Verträgen automationsunterstützt speichert und verwertet.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so sind sie nicht anzuwenden. Dies berührt nicht die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen.
Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Klagenfurt zuständigen Gerichtes vereinbart. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht – unter Ausschluss etwaiger Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) – Anwendung.